Preisliste Ferienhäuser Schlossberg
Preisliste Winter - Sommer
(Preise pro Objekt / Tag; S = Standardhaus W = Wohlfühlhaus)
Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis nicht enthalten. Pro Buchung fällt eine Servicegebühr/ER in Höhe von € 35,00/Buchung an.
Energiekosten werden nach Verbrauch abgerechnet (Gas, Strom und Wasser).
Fotos und einzelne Ferienobjekte mit allen Details unter dem Button "online buchen" auf der rechten Seite oben
Ferienhaus |
Ferienhaus 3-4 Pers. |
Ferien- haus 5-6 Pers. |
Ferienhaus Sauna 1-6 Pers. |
Rolli-App. 2 Pers. |
Studio 1-2 / 3-4 Pers. |
|||
03.01. - 13.07. |
S 45,- € W 55,- € |
S 51,- € W 63,- € |
S 57,- € W 70,- € |
66,- € / 69,- € / 73,- € |
30,- € |
50,- € / 60,- € |
||
13.07. - 07.09. |
S 70,- € W 82,- € |
S 70,- € W 82,- € |
S 82,- € W 90,- € |
93,- € / 93,- € / 98,- € |
45,- € |
70,- € / 80,- € |
||
07.09. - 25.12. |
S 45,- € W 55,- € |
S 51,- € W 63,- € |
S 57,- € W 70,- € |
66,- € / 69,- € / 73,- € |
30,- € |
50,- € / 60,- € |
||
25.12. - 03.01. |
S 85,- € W 90,- € |
S 85,- € W 90,- € |
S 90,- € W 105,- € |
100,- € / 105,- € / 105,- € | 53,- € | 95,- € / 105,- € |
Nebenkosten | Haus / Appartement | ||
Servicegebühr/ER einmalig pro Aufenthalt | 35,00 € | ||
Strom | 0,50 € / kWh | ||
Kosten für Heizung /Warmwasser | 0,20 € / kWh | ||
Wasser | 5,38 € / cbm | ||
Nebenkosten allgemein | |||
Gemeinschaftsabgabe (ab 18 Jahren)
|
0,26 € / Tag / Person |
||
Bettwäschepaket | 8,- € pro Person | ||
Bettwäschepaket incl. Handtücher | 13,- € pro Person | ||
Haustier | 3,80 / Tag | ||
Kaution: Bei Anreise ist eine Barkaution in Höhe von 100,- € zu hinterlegen. |
Anreise: 13 Uhr bis 16 Uhr
Abreise: 8.30 Uhr bis 9.30 Uhr
Abweichende An- und Abreisezeiten nach Vereinbarung
Unsere AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen
Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Auch bei der Reservierung von Ferienhäusern und Appartements geht es nicht ohne rechtliche Regelung. Selbstverständlich finden auch hier die geltenden Regeln des Beherbergungsrechtes ihre Anwendung. Auf einige Punkte möchten wir besonders eingehen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist geschlossen, sobald das Haus/Appartement bestellt und zugesagt ist, sei es in schriftlicher Form innerhalb der gesetzten Fristen oder mündlich.
2. Der Gast erhält hierauf eine schriftliche Bestätigung seiner Buchung mit Angabe des Datums und des Preises.
3. Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.
4. Der Mieter ist verpflichtet sorgsam mit der ihm überlassenen Einrichtung samt Inventar umzugehen und eventuelle Schäden sofort dem Vermieter zu melden. Bei grobem Verstoß ist der Vermieter berechtigt eine Nachforderung an Reinigungskosten zu stellen.
5. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Ersatz zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
6. Der Gast ist verpflichtet bei Rücktritt vom Vertrag und bei Nichtanreise den vereinbarten Preis ganz oder anteilsmäßig zu bezahlen. Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Reisedienst-Wittmann vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung soll zur Meidung von Missverständnissen schriftlich per Post, per Telefax oder per Email erfolgen. Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so stehen dem Reisedienst Wittmann unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu:
Bei einem Rücktritt
bis 45 Tage vor Reisebeginn: 0 % des Reisepreises
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
bis 8 Tage vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
bis 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Tag des Reisebeginns und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises.
Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass dem Reisedienst-Wittmann tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachten Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Der Reisedienst-Wittmann empfiehlt dringend zur Meidung unnötiger Kosten bei unvorhersehbarer Verhinderung des Reiseantritts den Abschluss einer
Reiseversicherung - direkt auf unserer Seite buchbar
Gerichtsstand: Viechtach